Bitte vereinbaren Sie vorab für den Besuch Ihrer Angehörigen einen Termin bei der Haus-, oder Pflegedienstleitung. Wenn Sie sich krank fühlen, sagen Sie den Termin unbedingt ab!
Laut aktueller COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung sind Besuche nur nach Terminvereinbarung und mit einem 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) möglich.
Die Gültigkeitsdauer der Impfnachweise beträgt 6 Monate nach der Zweitimpfung oder 9 Monate nach der Drittimpfung. Folgende Impfnachweise können vorgelegt werden: Impfpass, Ausdruck des elektronischen Impfpasses, Screenshot des elektronischen Impfpasses am Smartphone.
ODER
Besucher*innen müssen einen Absonderungsbescheid zu einer durchgemachten COVID-Erkrankung vorlegen, wobei die Erkrankung nicht länger als 180 Tage zurückliegen darf.
ODER
Besucher*innen müssen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder einen negativen Antigen-Test, der von einer befugten Stelle abgenommen wurde und nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorlegen.
Zudem gilt nach wie vor:
- Das Tragen einer FFP2-Maske ist für die Besucher*innen vorgeschrieben.
- Sollten Sie sich krank fühlen, oder haben Sie in Ihrem direkten Umfeld Verdachts- oder Krankheitsfälle, nehmen Sie unbedingt Abstand vom Besuchstermin!